Wir entsorgen die gängigen mineralischen Abfälle aus regionalen und überregionalen Baustellen.
Unsere Kernkompetenz liegt seit 1997 liegt in der Entsorgung von kontaminierten Abfällen.
Für die Verwertung bzw. Entsorgung von mineralischen Abfällen stehen uns eigene Recyclinganlagen bzw. Deponiekontingente bis DK III und Verwertungskontingente bis Z 2 zur Verfügung.
Die Wirtschaft wächst seit Jahren konstant und immer mehr Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen, Kohlekraftwerken, der Stahl- und Eisenindustrie, sowie anderen Herkunftsbereichen müssen effektiv und verantwortungsbewusst entsprechend dem Kreislaufwirtschaftsgesetz KrWG behandelt werden.
Für die Verwertung bzw. Beseitigung von industriellen Abfällen können wir zum einen auf unsere entsprechend den Belastungen der Abfälle geeignete Deponiekontingente oder Verwertungskontingente zurückgreifen, oder in Zusammenarbeit mit Partnerunternehmen, nachhaltige Lösungen für unsere Kunden anbieten.
Die zweite Verordnung zur Änderung der Deponieverordnung ist am 01.05.2013 in Kraft getreten. Seitdem ist gipshaltiger Abfall grundsätzlich
nicht mehr als Deponieersatzbaustoff geeignet.
Die Beseitigung von gipshaltigen Abfällen ist
vom Gesetzgeber mit der Novellierung der Deponieverordnung so gut wie ausgeschlossen
worden und eine Verwertung ist in der Zukunft zwingend für alle Abfallerzeuger von gipshaltigen Abfällen erforderlich.
Eine grenzüberschreitende Verbringung von Gipsabfällen zur Verwertung im Versatzbergwerk
ist unproblematisch, da Gipsabfälle nicht dem
Notifizierungsverfahren für die Abfallverbringung
aus dem Ausland unterliegen, sondern nur der allgemeinen Informationspflicht nach Artikel 18,
grüne Abfallliste, da die Gipsabfälle einer Verwertung und nicht einer Beseitigung zugeführt werden können.
Die Remiro Abfallwirtschaft hat Zugriff zur Lieferung und Verwertung von gipshaltigen Abfällen in ein Versatzbergwerk und kann somit für die
Abfallerzeuger eine Verwertung enstprechend den Vorgaben des Gesetzgebers anbieten.